Baden mal anders…

Was ist eigentlich dieses „Waldbaden“?


Baden am See oder im Meer, ein sommerlicher Besuch im Freibad oder Planschen im heimischen Pool, all das kennen wir und sicherlich stand es bei vielen von Euch – den heißen Temperaturen der letzten Wochen geschuldet – auch des Öfteren auf dem Programm für einen gelungenen Ferientag. Seit einigen Jahren gibt es aber nun auch noch dieses „Waldbaden“. Und während die einen sich vielleicht fragen, ob man da mit dem Gummitier zum Waldteich zieht oder ein Handtuch mitnehmen muss, wissen die anderen schon mehr. „Das ist doch so ein neuer Trend aus Japan, oder?“, „Das soll doch irgendwie gesund sein“ hört man, wenn man über das Thema spricht.  

 

Und ja, tatsächlich, das Waldbaden hat seine Wurzeln in Japan. Dort heißt es „Shinrin Yoku“ und bedeutet so viel wie „Baden in der Waldluft“. Von einem neuen Trend kann allerdings nicht die Rede sein. Der Begriff „Shinrin Yoku“ tauchte zum ersten Mal bereits 1982 auf und wurde vom Leiter der japanischen Forstverwaltung, Tomohide Akiyama, geprägt. 






Was macht man denn beim Waldbaden genau?

Wer jetzt denkt Waldbaden wäre nur ein neues Modewort für einen Waldspaziergang, der irrt. Denn das wäre eigentlich schon wieder viel zu viel geplant, hat so ein Spaziergang doch zumeist irgendeine bestimmte Route oder ein bestimmtes Ziel. Und dabei wollen wir beim Waldbaden doch einfach einmal bewusst keines setzen. Hier geht es vielmehr um ein achtsames und absichtsloses Schlendern durch den Wald. Es soll einmal keinen Plan, keine To-Do-Liste geben, die es abzuarbeiten gilt. Was wir tun, tun wir langsam, wir halten inne und staunen und das darf gerne auch einmal länger dauern, denn Shinrin Yoku ist darauf ausgerichtet, Stress zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu stärken. Einfach mal sein statt tun, nichts vornehmen, einfach mal Zeit verschwenden und sich treiben lassen, um das zu finden, was uns im Alltag oft fehlt: Ruhe, Muße, Entspannung und Erfüllung.

 

Am meisten Zeit hat man übrigens, wenn man diese komplett vergisst. Handy und Uhr dürfen also gerne einmal zuhause bleiben. Richte dich doch einmal nach dem Stand der Sonne und finde deinen eigenen Rhythmus.

 

Und dann probiere einmal den Weg der vor dir liegt, ganz bewusst wahrzunehmen. Spaziere einfach los. Wie fühlt sich der Boden unter deinen Füßen an? Gehst Du auf Gras, weichem Waldboden oder piekst etwas? Nadeln vielleicht? Welche Geräusche kannst du in deiner Umgebung wahrnehmen? Hörst du Vögel singen? Oder vielleicht knackende Äste oder den Wind in den Baumwipfeln? Welche Tiere und Pflanzen kannst du entdecken? Nutze alle deine Sinne: sehe, höre, rieche, taste und wenn es sich ergibt, schmecke auch. Wie fühlt sich z.B. die Baumrinde an? Gibt es in deinem Wald einen bestimmten Geruch? Und wie fühlt sich die Luft überhaupt an? Ist es warm oder kühl, hat es vielleicht geregnet und eine gewisse Feuchte ist spürbar? Achte beim Gehen auch darauf, wie sich dein Köper anfühlt. Gehst du schnell oder langsam? Gerade oder im Zickzack? Achte auf alle deine Empfindungen und genieße einfach den Moment im Hier und Jetzt.

 

Liebe Erwachsene, die ihr das lest. Ich weiß, das ist für viele von euch gar nicht so einfach. Aber nehmt euch doch einfach einmal eure Kinder zum Vorbild oder erinnert euch zurück an die Zeit, in der ihr unterwegs an jedem Stöckchen und Steinchen anhalten musstet, weil der Nachwuchs am Wegesrand etwas entdeckt hatte und dies voller Begeisterung – in der Achtsamkeitspraxis nennt man das übrigens „Anfängergeist“ – einmal ganz ausgiebig untersuchen musste. Kinder sind die geborenen Waldbader und absolute Meister darin, sich ganz in ihr Tun zu versenken. Tut es ihnen einfach nach! 

Warum ist Waldbaden so gesund?

Dass der Wald eine heilsame und entspannende Wirkung auf uns hat, ist nicht nur in Japan sondern auch bei uns mittlerweile schon lange wissenschaftlich erwiesen. So gibt es im Wald einige Faktoren, die in ihrem Zusammenspiel dazu führen, dass uns ein Waldbesuch gut tut. Schon die Waldatmosphäre an sich, mit ihren beruhigenden Naturgeräuschen und den facettenreichen Grüntönen – vom dunkelgrünen Grün der Bäume bis hin zum hellen Frühlingsgrün – sorgt für einen gewissen Wohlfühlfaktor. Grün, so sagt die Farbpsychologie, stimmt uns ruhig und harmonisch und gibt uns ein Gefühl der Ausgeglichenheit. Außerdem soll die Farbe auch entspannend für die Augen sein, weil die Betrachtung nicht anstrengt.

 

Hinzu kommt aber noch ein weiterer Faktor – die heilsamen Terpene in der reinen Waldluft. Terpene sind Pflanzenstoffe, die oft für den charakteristischen Duft einer Pflanze verantwortlich sind und die wir auch in ätherischen Ölen finden. Sie werden von Bäumen und Pflanzen vor allem dazu genutzt, um Insekten zur Bestäubung anzulocken, aber auch, um sich vor Schädlingen zu schützen. Beim Menschen wirken sie sich positiv auf das Immunsystem aus und beeinflussen unser Stressempfinden. Außerdem haben sie eine erfrischende, desinfizierende und für die Bronchien heilsame Wirkung. Wahrnehmen können wir sie riechend als typischen Nadelbaumgeruch – insbesondere auch nach Regen, denn dann ist der Duft ganz besonders intensiv und würzig. Also tief durchatmen! Wenn es warm ist, können wir sie aber auch sehen, denn dann setzen Bäume mehr Terpene frei. Es liegt dann ein leichter Nebel über dem Wald.

 

Einer der wichtigsten Forscher zum Thema Waldbaden ist übrigens Dr. Qing Li, Professor an der Nippon Medical School in Tokyo und Präsident der im Jahr 2007 gegründeten Gesellschaft für Waldmedizin. Er hat einen wesentlichen Anteil daran, dass das Waldbaden heute in Japan – wegen seiner positiven Wirkung auf Psyche, Stressempfinden und Immunsystem – ein fester Bestandteil der Gesundheitsfürsorge ist. Dort gibt es sogar ausgewiesene Waldbade-Wälder. Aber auch bei uns erfreut sich Shinrin Yoku zunehmender Beliebtheit. Also probiert es doch einfach einmal aus! 





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§ 9:

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§ 10:
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Die Anmeldung:
findet verbindlich über das Buchungssystem der Homepage per E-Mail statt.
Mit Überweisung der kompletten Anmeldegebühr sichere ich meinerseits ihren festen Platz in der Veranstaltung zu, jedoch nicht, das die Veranstaltung auch dann tatsächlich stattfinden wird!
(siehe dazu hier im §10 weiter unten unter "Mindestteilnehmerzahl" und unter §14 und §15)

Rücktrittsbedingungen:

Bei Tagesveranstaltungen können Einzelpersonen bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei zurücktreten. Überwiesene Beiträge werden umgehend zurücküberwiesen.

Bei Rücktritt bis 6 Tage vor  Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 50% an.

Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 80% an.

Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Beitrag fällig.

Ein Ersatzteilnehmer kann nach telefonischer Rücksprache mit der Leitung gestellt werden, es gelten auch dann die AGB.

In Ausnahmefällen kann seitens des Veranstalters im Einzelfall kulanterweise einmalig ein Ersatztermin für einen Folgekurs angeboten werden. Wird dies nicht wahrgenommen bzw. kommt der Teilnehmer auch nicht zum Ersatztermin, so wird unabhängig vom Zeitpunkt des Erst-Rücktritts bzw. Zweit-Rücktritts die gesamte Kursgebühr einbehalten.

Bei Angeboten, die sich über mehr als einen Termin/ Tag erstrecken (z.B. Präventionskurse etc.) sowie bei individuell gebuchten Tagesveranstaltungen für Gruppen gelten folgende Anmelde-/ Rücktrittsbedingungen:

Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10-,€ an.

56 Tage bis 43 Tage vor  Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 30% an.

42 Tage bis 29 Tage vor  Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 40% an.

28-15 Tage vor  Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 60% an.

14 -8 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 80% an.

7-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 90% an.

Ab 1 Tag vorher ist der gesamte Betrag fällig.

Ein Ersatzteilnehmer kann nach telefonischer Rücksprache mit der Leitung gestellt werden, es gelten auch dann die AGB.

Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich, falls nicht anders angegeben, i.d.R. nach der Dauer der Veranstaltung.

Beispiele:
Dauer 1 Std. - mindestens 1 Teilnehmer
Dauer 2 Std. - mindestens 2 Teilnehmer
Dauer 3 Std. - mindestens 3 Teilnehmer
Dauer 4 Std. - mindestens 4 Teilnehmer
usw.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden:

1.
Der Kurs kann dann nur stattfinden, wenn die Dauer entsprechend verkürzt wird oder die Teilnehmer anteilig die Kursgebühr der fehlenden Teilnehmer bis zur Mindestteilnehmerzahl zusätzlich entrichten.

2.
Kommt keine Einigung der Teilnehmer zustande, wird zunächst ein Ersatztermin für eine Folgeveranstaltung angeboten.

3.
Sollte dies der Teilnehmer nicht wünschen bzw. den Ersatztermin ebenfalls nicht wahrnehmen (können), wird die bezahlte Kursgebühr in diesem Fall vollständig zurück erstattet.

§ 11:
Bei Wegsperrungen oder anderen Einschränkungen der Strecke sind kurzfristige Streckenänderungen möglich.
Dies begründet keine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen.

§ 12:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ab 18 Jahren möglich.

§ 13:
Hunde (oder andere Tiere) können zu den Veranstaltungen nicht mitgebracht werden.

§ 14:
Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, auch bei Regen.

Ausnahmen:
Bei Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes wird die Veranstaltung abgesagt, ausgenommen sind mehrtägige Veranstaltungen: Dann wird die Veranstaltung zeitlich dem Wetter angepasst oder auf einen Tag verkürzt. Die ausgefallene Strecke wird dann nicht zwingend nachgeholt). Bei der Meldung von möglichen Gewittern oder starken Unwettern entscheidet die Leitung, ob die Veranstaltung unter Umständen kurzfristig abgesagt wird. Die Veranstaltung wird dann zeitnah nachgeholt. Auf Wunsch wird die Teilnahmegebühr zurückgezahlt.

§ 15:
Aus Krankheitsgründen oder anderen schwerwiegenden Gründen kann ggf. eine ersatzweise Kursleitung gestellt werden. Dies alleine begründet jedoch keinen Rücktritt bzw. keine Rückerstattungsansprüche von Kursgebühren.
Kann keine Ersatzleitung gestellt werden, wird die bereits bezahlte Kursgebühr zu 100% zurück erstattet. Ein darüber hinausgehende Ersatzleistung ist nicht vorgesehen.

Sollte eine Bestimmung dieser besonderen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

Gerichtsstand ist Schweinfurt.

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Stand August 2024.